Wandhydranten

Feuerlösch-Schlauchanschlußeinrichtungen (Wandhydranten) sind in der EN 671 genormt.

Die EN 671 behandelt den Anschluß absperrbarer Feuerlösch- Schlauchanschlußeinrichtungen an fest verlegte, entweder ständig unter Druck stehende ('naß') oder im Bedarfsfall selbsttätig einspeisende Löschwasserleitungen ('naß/trocken') nach DIN 14 462.

Sie sind mit betriebsbereit angekuppelter Schlauchleitung mit Strahlrohr versehen und in erster Linie für die Selbsthilfe bestimmt.

Formen und Ausführungen:

Es werden Wandhydranten der Ausführung 1 und 2 unterschieden.

Wandhydranten der Ausführung 1 bestehend aus:

  • Nischentür oder Einbauschrank oder Wandschrank
  • C-42 Faltschlauch
  • Schlauchanschlußventil mit C-Festkupplung
  • CM-Strahlrohr
  • einer Schlauchhaspel - mindestens 180° ausschwenkbar, Schlauchleitung doppelt gerollt, ein Ende an das Schlauchanschlußventil, das andere an das Strahlrohr gekuppelt. Abziehen muß ohne Verdrehen des Schlauches gewährleistet sein.

Wandhydranten der Ausführung 2 bestehend aus:

  • Nischentür oder Einbauschrank oder Wandschrank
  • Wasserschlauch mit 25mm Innendurchmesser für einen Betriebsdruck von 16 bar. Der Wasserdurchfluß muß auch bei nur teilweise abgezogenen Schlauch möglich sein.
  • Schlauchanschlußventil mit C-Festkupplung
  • DW-Strahlrohr nach DIN bzw. Eurodüse nach EN
  • einer Schlauchhaspel -mindestens 180° ausschwenkbar und lösbarer Verbindung zur C-Festkupplung des Schlauchanschlußventils

Wartung und Instandhaltung:

Mit besonders geschultem Fachpersonal und technisch speziellen Kundendienstausstattungen bieten wir optimale Voraussetzungen um

Löschwasserleitungen und Schlauchanschlußeinrichtungen den geltenden Vorschriften der DIN 14 461 und 14 462 zu prüfen.

Die von der Baubehörde vorgeschriebene Hydranten-Einrichtung unterliegt einem genau reglementierten Wartungsintervall:

  • Steigleitung 'naß' nach spätestens 1 Jahr
  • Steigleitung 'naß/trocken' nach spätestens 1 Jahr
  • Steigleitung 'trocken' nach spätestens 2 Jahren